Provisionsfactoring
Üblicherweise erhalten Sie für die Vermittlung von ratierlichen Versicherungsansparprodukten einen Provisionsvorschuss von der Versicherungsgesellschaft. Dieser wird im Stornofall zurückgefordert. Die Praxis zeigt die kuriosesten Durchführungswege dieser Rückforderung auf. Oft werden im ersten Jahr 100% rückgefordert, obwohl der Kunden z.B. 10 Monate bezahlte. Sehr oft werden während der ersten 60 Monate 100% rückgefordert, obwohl nur 80 oder 90% ausgezahlt wurden, um nur zwei Beispiel aufzuzeigen. Rechtlich gesehen sind die Vermittler also ziemlich rechtlose Vorschussempfänger.
Unsere Vergütungszusage
Die Vermittler erhalten ihren Provisionsteil nominal ratierlich und unwiderruflich zugesagt. Sie werden damit zum Provisionsinhaber.
Dieser ratierliche Provisionsanspruch kann, was meist gewählt wird, an eine Factoringgesellschaft zwecks Vorfinanzierung abgetreten werden. Im Gegenzug erhalten sie dafür eine Quasi-Abschlussvergütung. Jede einzelne Kundenrate wird sofort gebucht und verringert somit die Resthaftung. Sollte die Kundenzahlung ausbleiben, können die Vermittler somit nur für die nicht bezahlten Provisionsteile anteilig in Anspruch genommen werden. Dadurch werden plötzliche Notsituationen vermieden.
Da jeder Provisionsbeteiligte seinen Anteil auf eigene Rechnung ins Factoring geben kann, entfällt die Mithaftung für weitergereichte Vergütungen. Erfahrene Vermittler wissen diese Lösung sehr zu schätzen, sie lässt sich meist auch leicht wirtschaftlich messen.
Sicherheitseinbehalt
Ein Sicherheitseinbehalt (marktüblich Stornoreserve) entfällt ebenso wie Ausfallversicherungen.
Garantierter Kundenschutz
ist vertraglich geregelt. Dies gilt auch für Ihre Geschäftspartner.
Kontrollmöglichkeiten
Via Internet können Sie den Status Ihrer Anträge, Zahlinformationen zum Kunden, Policierung etc. tagesaktuell kontrollieren. Dadurch ist Ihre Provisionsabrechnung keine "Wundertüte" mehr. Sie können mit Ihren Einnahmen kaufmännisch kalkulieren.
Pünktliche Provisionszahlungen
Die Überweisung der Provisionen erfolgt direkt an den Abschlussvermittler über online-banking und trifft in der Regel zeitgleich mit der, per Mail versandten, Abrechnung ein.




